Die Barmenia Private Haftpflichtversicherung sichert im Premium Schutz die gesetzliche Haftpflicht bei der Sportausübung ab – etwa beim Radfahren, inklusive Pedelecs bis 25 km/h, sowie beim Gebrauch von Kitesportgeräten und Strand-, Land- und Eisseglern. Erfahren Sie, welche Nutzungen versichert sind und welche Rennen und Geräteschäden vom Schutz ausgeschlossen bleiben.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport – insbesondere:
a) als Radfahrer:
Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Die Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
Die Nutzung von Pedelecs, die diese vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten oder die versicherungspflichtig sind, ist nicht versichert.
b) aus dem Gebrauch von:
- Kitesportgeräten (einschließlich Kitebuggys);
- Strand-, Land- und Eisseglern.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung;
- der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Kitebuggy-, Strand-, Land- und Eissegler- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird;
- Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen der genannten Sportgeräte/Fahrzeuge/Segler und seiner Teile (z. B. Schirm, Segel).
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Sport – zum Beispiel beim Radfahren – jemandem versehentlich einen Schaden zufügt, ist über den Premium Schutz abgesichert. Neben klassischen Fahrrädern sind auch Pedelecs mit begrenzter Tretunterstützung sowie bestimmte Kite- und Seglergeräte eingeschlossen. Nicht mitversichert sind dagegen schnellere oder versicherungspflichtige Pedelecs, das Jagen, die Teilnahme an Rennen samt Höchstgeschwindigkeitstraining und Schäden an den Sportgeräten selbst.
Häufige Fragen
Ist das Radfahren in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport, insbesondere als Radfahrer.
Sind Pedelecs vom Versicherungsschutz umfasst?
Versichert sind Pedelecs, die nur bei Treten des Fahrers eine Elektrounterstützung bis maximal 25 km/h erhalten. Auch eine elektrische Anfahrhilfe, die rein elektrisch auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigt, ist eingeschlossen. Pedelecs, die diese Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten oder versicherungspflichtig sind, sind nicht versichert.
Welche weiteren Sportgeräte sind abgesichert?
Versichert ist der Gebrauch von Kitesportgeräten (einschließlich Kitebuggys) sowie von Strand-, Land- und Eisseglern.
Welche Sportaktivitäten sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Kitebuggy-, Strand-, Land- und Eissegler- oder Kraftfahrzeug-Rennen einschließlich des vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Trainings, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Sind Schäden an den Sportgeräten selbst versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen der genannten Sportgeräte, Fahrzeuge oder Segler und ihrer Teile (z. B. Schirm, Segel).