Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz besteht Versicherungsschutz bei Gefälligkeitshandlungen: Der Versicherer verzichtet auf Wunsch darauf, sich bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Haftungsausschluss durch Gefälligkeit zu berufen – so lassen sich finanzielle Risiken in solchen Situationen vermeiden.
Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie dies wünschen.
Dies gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadenversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- berufliche Tätigkeiten
- Tätigkeiten, die Sie gegen Entgelt ausüben
Der Geschädigte kann aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie jemandem aus Gefälligkeit helfen und dabei versehentlich einen Schaden verursachen, kann der Versicherungsschutz greifen. Auf Ihren Wunsch verzichtet der Versicherer darauf, sich bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Ausschluss durch Gefälligkeit zu berufen. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte keinen Ersatz von anderer Stelle erhalten kann. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Bin ich bei Gefälligkeitshandlungen versichert?
Der Versicherer wird sich im Umfang dieses Vertrages nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie dies wünschen.
Wann gilt dieser Schutz nicht?
Er gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadenversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen.
Welche Tätigkeiten sind ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind berufliche Tätigkeiten und solche Tätigkeiten, die Sie gegen Entgelt ausüben.
Kann der Geschädigte selbst Ansprüche aus dem Vertrag stellen?
Nein. Der Geschädigte kann aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Wird ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt?
Ja. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.