Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz ist Ihre gesetzliche Haftpflicht abgesichert, wenn sonstige fremde bewegliche Sachen abhandenkommen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. Erfahren Sie, welche Fälle versichert sind und welche Gegenstände ausdrücklich vom Schutz ausgenommen bleiben.
Versichert:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von:
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
- Schmuck- und Wertsachen,
- Urkunden und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern),
- Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt eine fremde bewegliche Sache abhanden, die Ihnen rechtmäßig überlassen wurde, kann der Premium Schutz für die gesetzliche Haftpflicht einspringen. Für bestimmte Gegenstände – etwa Fahrzeuge, Geld, Schmuck, Wertsachen sowie beruflich oder gewerblich genutzte Sachen – gilt dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Was ist beim Abhandenkommen fremder Sachen versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Sind Schmuck- und Wertsachen mitversichert?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schmuck- und Wertsachen sind nicht versichert.
Gilt der Schutz für abhandengekommenes Geld?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln sind nicht versichert.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Sachen abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Sind Fahrzeuge vom Schutz ausgenommen?
Ja. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sind nicht versichert.