Kommt in der Privaten Haftpflichtversicherung der Barmenia im Tarif "Premium Schutz" ein fremder Schlüssel abhanden, sind die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen abgesichert – von Haus- und Hotelschlüsseln über Vereins- und Tresorschlüssel bis zu beruflichen General- und Hauptschlüsseln. Auch Codekarten und Transponder zählen dazu, samt vorübergehender Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz.
1. Versichert sind Schäden aus dem Abhandenkommen von:
a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln
(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage).
Hierzu zählen insbesondere:
- Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung,
- Hotelschlüssel,
- Vereinsschlüssel,
- im Rahmen eines Ehrenamtes, für das Versicherungsschutz besteht, überlassene Schlüssel,
- Tresor- und Schließfachschlüssel,
- Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z. B. Mietfahrzeuge) sowie
- Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu beweglichen Sachen.
Bei Wohnungseigentümern sind mitversichert:
- die Kosten für das Auswechseln der im Sondereigentum von versicherten Personen stehenden Schlössern sowie
- der Schadenanteil, der auf Sie für das Auswechseln von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Schlössern auf Grund Ihres Miteigentumsanteils entfällt (Eigenschaden).
b) beruflichen Schlüsseln
(berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher Art – auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage).
Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund die Schlüssel abhandengekommen sind.
Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung, wenn Sie es wünschen.
2. Codekarten und Transponder:
Codekarten für elektronische Schlösser sowie reine Schlüssel-Transponder für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
3. Voraussetzungen und Umfang:
Die Schlüssel müssen sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
4. Nicht versichert:
Nicht versichert sind Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus).
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie einen fremden Schlüssel, der Ihnen anvertraut wurde – ob privat, im Ehrenamt oder beruflich –, übernimmt der Tarif die Kosten, damit betroffene Schlösser und Schließanlagen ausgetauscht werden können. Auch elektronische Codekarten und Transponder gelten als Schlüssel. Bis zum Austausch sind vorübergehende Sicherungen wie ein Notschloss und ein zeitlich begrenzter Objektschutz mit abgedeckt. Reine Folgeschäden, die erst durch den Verlust entstehen, gehören nicht zum Schutz.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind beim Abhandenkommen versichert?
Versichert sind fremde, zu privaten Zwecken überlassene Schlüssel sowie berufliche Schlüssel jeglicher Art – jeweils auch General- und Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage. Dazu zählen unter anderem Haus- und Wohnungstürschlüssel inklusive Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel, Hotel- und Vereinsschlüssel, Tresor- und Schließfachschlüssel, Kfz-Schlüssel sowie Möbelschlüssel.
Sind auch Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie reine Schlüssel-Transponder für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Voraussetzung ist, dass sich die Schlüssel in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Sind Folgeschäden aus dem Schlüsselverlust abgedeckt?
Nein. Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben, wie zum Beispiel Diebstahl oder Vandalismus, sind nicht versichert.
Zahlt der Tarif nur bei gesetzlicher Haftung?
Bei beruflichen Schlüsseln erfolgt eine Leistung auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung, wenn Sie es wünschen, unabhängig davon, aus welchem Grund die Schlüssel abhandengekommen sind. Bei privaten Schlüsseln beschränkt sich der Versicherungsschutz auf gesetzliche Haftpflichtansprüche.