Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz Schäden an fremden beweglichen Sachen ab, die Sie privat gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – mit klaren Ausnahmen etwa bei Kraftfahrzeugen, Verschleiß sowie Schmuck- und Wertsachen.
1. Versichert ist:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
2. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
- a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und an Luftfahrzeugen;
- b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld; sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat etwas ausleihen, mieten, leasen oder pachten und es dabei beschädigen, kann diese Absicherung im Premium Schutz greifen. Sie bezieht sich auf fremde bewegliche Sachen. Für bestimmte Dinge gilt der Schutz jedoch nicht – etwa für Fahrzeuge mit Motor, für normale Abnutzung sowie für Schmuck, Wertsachen und Geld. Elektrofahrräder ohne Versicherungs- und Kennzeichenpflicht bleiben eingeschlossen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind abgesichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Sind Schäden an Fahrzeugen mitversichert?
Nicht versichert sind Schäden an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und an Luftfahrzeugen. Versichert bleiben jedoch Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.
Gilt der Schutz auch für Verschleiß?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.
Sind Schmuck, Wertsachen und Geld eingeschlossen?
Nein. Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden sind nicht versichert.