Mit dem Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht sind Miet- und Pachtsachschäden an privat gemieteten oder gepachteten Räumen, Gebäuden und Grundstücken sowie an mobiler Ausstattung in Hotels und Ferienwohnungen abgesichert. Wir zeigen, welche Sachen mitversichert sind und welche Ausschlüsse gelten.
Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an:
- Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversichert sind Miet-/Pachtsachschäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind (z. B. Zäune, Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen).
- mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthalten auf Reisen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an nicht mobilen Elektroheiz- und Gasheizgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie an gemieteten oder gepachteten Räumen, Gebäuden oder Grundstücken versehentlich etwas beschädigen, springt der Premium Schutz für Ihre gesetzliche Haftpflicht ein. Auch die Ausstattung in Hotels und Ferienunterkünften während einer Reise ist erfasst. Für bestimmte Bereiche – etwa Verschleiß, Heizungsanlagen, Glas oder Schimmel – besteht dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Was sind Miet- und Pachtsachschäden?
Das sind Schäden an fremden, von Ihnen oder Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten oder gepachteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden in Ferienwohnungen und Hotels mitversichert?
Ja, versichert sind Miet-/Pachtsachschäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthalten auf Reisen.
Sind Balkone, Terrassen und Zäune abgedeckt?
Ja, mitversichert sind Schäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen und an Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind, zum Beispiel Zäune, Schwimmbecken oder gemauerte Grillanlagen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an nicht mobilen Elektroheiz- und Gasheizgeräten, Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können, sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.