Mit dem Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht sind Sie gegen Schäden durch Abwässer abgesichert – dazu zählt auch der Rückstau aus dem Straßenkanal sowie der Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage für häusliche Abwässer. So lassen sich finanzielle Risiken durch solche Vorfälle vermeiden.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden:
- durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer;
- aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für häusliche Abwässer einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz greift, wenn Sie durch Abwässer für einen Schaden verantwortlich gemacht werden – etwa wenn Wasser aus dem Straßenkanal zurückstaut oder wenn beim Betrieb einer eigenen Abwassergrube oder Kleinkläranlage etwas schiefgeht. Bei Sachschäden bezieht sich der Schutz dabei ausschließlich auf häusliche Abwässer. Die folgenden Hinweise sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Rückstau des Straßenkanals mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Abwässer?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Schutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Ist der Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage – ausschließlich für häusliche Abwässer einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
In welchem Tarif ist dieser Schutz enthalten?
Die Absicherung bei Schäden durch Abwässer ist Bestandteil des Premium Schutzes der Barmenia Privathaftpflicht.