Mit der Barmenia Privathaftpflicht sind im Premium Schutz Schäden durch Geothermie-Anlagen abgesichert – von Erdwärme aus Flächengeothermie über Erdkollektoren und Erdwärmekörbe bis hin zu Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden. So sind Sie vor finanziellen Risiken in diesem Bereich geschützt.
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird.
Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) und solchen Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
- Der Ausschluss in Beitrag Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen findet keine Anwendung.
- Wird eine Geothermie-Anlage mittels Bohrung errichtet, besteht Versicherungsschutz für Bauherren nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie Erdwärme für Ihre Heizung, kann es rund um die Anlage im Untergrund zu Schäden kommen. Die Privathaftpflicht im Premium Schutz übernimmt hier die Absicherung Ihrer gesetzlichen Haftpflicht – sowohl bei Flächengeothermie (etwa Erdkollektoren oder Erdwärmekörbe) als auch bei Anlagen, die per Bohrung entstehen. Oberirdische Teile der Anlage zählen dabei nicht als Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Lassen Sie eine Bohranlage errichten, ist zu beachten, dass Sie als Bauherr nur abgesichert sind, wenn Sie Planung und Errichtung an Dritte vergeben haben.
Häufige Fragen
Was ist eine Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht dazu.
Welche Arten von Geothermie sind versichert?
Versichert sind Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) sowie Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Gilt der Ausschluss für Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen?
Nein. Der Ausschluss im Beitrag „Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen“ findet hier keine Anwendung.
Bin ich als Bauherr bei einer Bohrung abgesichert?
Wird die Geothermie-Anlage mittels Bohrung errichtet, besteht Versicherungsschutz für Bauherren nur, wenn Planung und Errichtung der Anlage an Dritte vergeben sind.