Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz sind Sie als Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, Ferienhäusern, Gärten und Grundstücken innerhalb Europas abgesichert. Erfahren Sie, welche Objekte, Vermietungsformen, Bauvorhaben und Verkehrssicherungspflichten mitversichert sind und welche Grenzen bei Mietwerten, Grundflächen und Bausummen gelten.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gelegen –
a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen;
Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
b)
- aa) eines oder mehrerer Einfamilienhäuser bzw. einer oder mehrerer Doppelhaushälften inkl. Einliegerwohnungen oder
- bb) eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamilienhauses inkl. Einliegerwohnung oder
- cc) eines von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhauses;
c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssiggastanks;
Ausnahme:
Nutzen Sie die von Ihnen selbst bewohnte Immobilie (das gilt ausschließlich für eine Wohnung, ein Ein- oder Zweifamilienhaus) auch zur Ausübung Ihres Berufes/Gewerbes, bleibt der Versicherungsschutz für diese Immobilie bestehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie beschäftigen – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten;
- Der Anteil der Fläche der beruflich/gewerblich genutzten Räume beträgt nicht mehr als 50 % von der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich der gewerblich/beruflich genutzten Räume.
d) eines Kleingartens/Schrebergartens einschließlich Laube/Gartenhaus;
e) eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal 20.000 Quadratmetern;
Wird diese Gesamtfläche von 20.000 Quadratmetern überschritten, entfällt die Mitversicherung von unbebauten Grundstücken insgesamt. Es gelten dann die Regelungen über die Vorsorgeversicherung.
2. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung – soweit innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gelegen –
a)
- aa) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppelhaushälfte,
- bb) eines Zweifamilienhauses,
- cc) von höchstens zwei Wohneinheiten in dem von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhaus,
- dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR (wird dieser Wert überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Regelungen über die Vorsorgeversicherung),
- ee) von einzeln vermieteten Wohnräumen,
- ff) eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden;
b) aus der Vermietung
- aa) von Garagen und Stellplätzen,
- bb) einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken,
- cc) von Zimmern an Urlauber, sofern nicht mehr als acht Betten abgegeben werden und sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt;
c) aus der Vermietung/Verpachtung der mitversicherten unbebauten Grundstücke.
3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Punkt 1. und 2. genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Das gilt auch für die durch Vertrag von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft;
b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten)
- aa) für die in Punkt 1. a) bis c) genannten Risiken ohne Begrenzung der Bausumme,
- bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 400.000 EUR je Bauvorhaben.
Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Übersteigt der Voranschlag diese Beträge, so ist für den jeweils übersteigenden Betrag noch ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem dann gültigen Tarif für die selbstständige Bauherren-Haftpflichtversicherung ergibt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen. Unsere Höchstersatzleistung für solche Schäden ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 400.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschalversicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden
- am Baugrundstück selbst und
- an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück.
c) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen;
Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Miteigentümer.
d) aus dem Besitz und Eigentum einer Solarthermie oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage (zur Mitversicherung von Schäden aus Geothermieanlagen);
e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
f) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein sichert Sie rund um Wohnen, Haus- und Grundbesitz ab – ob Sie selbst nutzen, vermieten, verpachten oder bauen. Er gilt für Objekte innerhalb Europas sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira und umfasst neben Wohnungen und Häusern auch Gärten, unbebaute Grundstücke, bestimmte Anlagen und die Ihnen als Eigentümer, Mieter oder Vermieter obliegenden Pflichten. Für einzelne Risiken gelten dabei festgelegte Grenzen und Ausnahmen. Diese Erläuterung dient nur der leichteren Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind Risiken, die innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gelegen sind.
Bis zu welcher Fläche sind unbebaute Grundstücke mitversichert?
Ein oder mehrere unbebaute Grundstücke sind bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal 20.000 Quadratmetern mitversichert. Wird diese Gesamtfläche überschritten, entfällt die Mitversicherung von unbebauten Grundstücken insgesamt und es gelten die Regelungen über die Vorsorgeversicherung.
Ist die berufliche oder gewerbliche Nutzung meiner selbst bewohnten Immobilie mitversichert?
Ja, für eine Wohnung, ein Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn Sie – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten beschäftigen und der Anteil der beruflich/gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich dieser Räume beträgt.
Bis zu welcher Bausumme bin ich als Bauherr abgesichert?
Für die in Punkt 1. a) bis c) genannten Risiken besteht Schutz ohne Begrenzung der Bausumme. Bei sonstigen Bauvorhaben gilt der Schutz bis zu einer Bausumme von 400.000 EUR je Bauvorhaben; bei Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe bis zu 100.000 EUR. Übersteigt der Voranschlag diese Beträge, ist für den übersteigenden Betrag ein Beitrag nach dem gültigen Tarif für die selbstständige Bauherren-Haftpflichtversicherung zu zahlen.
Bis zu welchem Mietwert sind weitere vermietete Wohnungen mitversichert?
Weitere Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen sind bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR mitversichert. Wird dieser Wert überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Regelungen über die Vorsorgeversicherung.