Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz ist die gesetzliche Haftpflicht von Schülern und Studenten bei Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht abgesichert – inklusive Schäden an Lehrgeräten und Maschinen bis zu festgelegten Versicherungssummen, mit klar geregelten Ausschlüssen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme als Schüler oder Student an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach- oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Lehrgeräten (auch Maschinen):
- die sich in der Schule, der Universität, der Fach- oder Berufsakademie befinden,
- die in Ihre Obhut gegeben wurden.
Versicherungssummen für in Ihre Obhut gegebene Sachen:
- Je Versicherungsfall: 5.000 EUR.
- Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: 10.000 EUR.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Nicht versichert sind:
- Ansprüche wegen Abnutzung und Verschleiß,
- Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen,
- Ansprüche wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen Schüler oder Studenten an einem Betriebspraktikum oder am fachpraktischen Unterricht teil, greift der Versicherungsschutz auch dort. Verursachen sie dabei einen Schaden – etwa an Lehrgeräten oder Maschinen der Bildungseinrichtung –, ist dies im Rahmen der genannten Summen mitversichert. Für bestimmte Fälle wie normale Abnutzung, verlorene Gegenstände oder lange geliehene Lehrbücher besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Wer ist bei Betriebspraktika und fachpraktischem Unterricht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Schüler oder Student bei der Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem Gelände einer Schule, Universität, Fach- oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes.
Sind Schäden an Lehrgeräten und Maschinen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Lehrgeräten (auch Maschinen), die sich in der Bildungseinrichtung befinden oder die in Ihre Obhut gegeben wurden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für in Obhut gegebene Sachen?
Je Versicherungsfall beträgt die Versicherungssumme 5.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres liegt bei 10.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und wegen des Abhandenkommens von Sachen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind.