Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz können Sie auf den Einwand der Deliktunfähigkeit verzichten: Schäden, die deliktunfähige minderjährige oder erwachsene mitversicherte Personen verursachen, werden auch ohne gesetzliche Haftung reguliert – inklusive Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie einer Sonderregelung für Kfz-Kaskoschäden.
1. Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wünschen.
2. Dies gilt auch für Sie selbst ausschließlich für den Fall, dass Sie nach § 827 Satz 1 BGB „im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" einem anderen Schaden zufügen.
3. Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Entschädigt werden Schadenersatzansprüche aus:
- Personenschäden
- Schäden an Sachen Dritter, die durch das Schadenereignis zerstört oder beschädigt wurden oder infolge des Schadenereignisses abhandenkamen
- Vermögensschäden
Diese Leistung wird ausschließlich in Ihrem Interesse gewährt. Der Geschädigte kann aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
4. Der Verzicht auf den Einwand der Deliktunfähigkeit gilt nicht,
a) wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadenversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen;
Sonderregelung für folgenden Ausnahmefall:
Auch wenn der Geschädigte im Fall der Beschädigung seines Kfz Ersatz seines Schadens aus einer Kfz-Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung erhalten kann, werden wir uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit berufen. Allerdings leisten wir ausschließlich für den entstehenden Vermögensschaden:
- aa) durch Zahlung der Selbstbeteiligung, die für die Regulierung des Schadens durch die für das Kfz bestehende Vollkasko-/Teilkaskoversicherung vereinbart ist und
- bb) wegen einer Rückstufung in eine geringere Schadenfreiheitsklasse (= Verringerung des Schadenfreiheitsrabattes) der Kfz-Vollkaskoversicherung des beschädigten Fahrzeugs.
Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf den Mehrbeitrag begrenzt, der sich auf Grund der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung in den ersten fünf Jahren ergibt. Maßgeblich sind die für das Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen zur Kfz-Vollkaskoversicherung.
Mehr als die vom Kfz-Vollkasko-/Teilkaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
b) wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder von einem nicht versicherten Aufsichtspflichtigen Schadenersatz verlangen kann.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise haften Personen, die schuldunfähig sind – etwa kleine Kinder oder Menschen in einem Ausnahmezustand – nicht für Schäden, die sie verursachen. Wenn Sie es wünschen, verzichtet der Versicherer im Premium Schutz auf diesen Einwand und reguliert den Schaden trotzdem, obwohl keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Diese Leistung erfolgt in Ihrem Interesse. In bestimmten Fällen – etwa wenn ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungsträger einspringt oder der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war – greift der Verzicht jedoch nicht. Für Kfz-Kaskoschäden gilt eine eigene, begrenzte Sonderregelung.
Häufige Fragen
Was heißt Verzicht auf den Einwand der Deliktunfähigkeit?
Der Versicherer beruft sich auf Wunsch nicht darauf, dass eine mitversicherte Person deliktunfähig ist. Der Schaden wird dann auch ohne gesetzliche Haftung reguliert.
Welche Schäden werden ersetzt?
Ersetzt werden Schadenersatzansprüche aus Personenschäden, aus Schäden an Sachen Dritter, die zerstört, beschädigt wurden oder abhandenkamen, sowie aus Vermögensschäden. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird berücksichtigt.
Gilt der Verzicht auch für mich selbst?
Ja, aber ausschließlich für den Fall, dass Sie nach § 827 Satz 1 BGB im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügen.
Wann gilt der Verzicht nicht?
Er gilt nicht, wenn der Geschädigte Ersatz von einem anderen Schadenversicherer oder Sozialversicherungsträger erlangen kann, sowie wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder von einem nicht versicherten Aufsichtspflichtigen Schadenersatz verlangen kann.
Was gilt bei Schäden am Kfz mit Kaskoversicherung?
Auch wenn eine Kfz-Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung einspringt, beruft sich der Versicherer nicht auf Deliktunfähigkeit. Geleistet wird jedoch nur für den Vermögensschaden durch die Selbstbeteiligung und die Rückstufung in eine geringere Schadenfreiheitsklasse. Die Höchstersatzleistung ist auf den Mehrbeitrag der ersten fünf Jahre begrenzt; mehr als die Leistung des Kaskoversicherers wird nicht ersetzt.