Mit dem Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit abgesichert, die auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht – etwa in der Pflege, in der Kirchen- und Jugendarbeit oder in Vereinen und Sportvereinigungen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht:
Abgesichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.
Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit:
- in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und dabei jemandem versehentlich einen Schaden zufügen, springt die Privathaftpflicht im Premium Schutz ein. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich, sozial motiviert und nicht in verantwortlicher Position ausgeübt wird. Ob Pflege, kirchliche oder soziale Arbeit oder das Mitwirken im Verein oder Sportverein – solche Einsätze sind vom Versicherungsschutz erfasst.
Häufige Fragen
Ist ehrenamtliche Tätigkeit in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Im Premium Schutz ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements versichert.
Welche Voraussetzungen muss die ehrenamtliche Tätigkeit erfüllen?
Die Tätigkeit muss nicht verantwortlich ausgeübt werden und auf einem sozialen, unentgeltlichen Engagement beruhen.
Welche Bereiche sind zum Beispiel abgedeckt?
Dazu gehört z. B. die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit sowie in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Zählt auch das Engagement im Sportverein oder in einer Musikgruppe dazu?
Ja. Die Mitarbeit bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen fällt unter den Versicherungsschutz.