Bei der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz greifen klare Regeln zur Begrenzung der Leistungen: von den vereinbarten Versicherungssummen über die Jahreshöchstersatzleistung und den Serienschaden bis hin zu Selbstbeteiligung, Prozess- und Rentenkosten. So wird nachvollziehbar, wie viel im Versicherungsfall erstattet wird.
1. Versicherungssummen
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
2. Jahreshöchstersatzleistung
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
3. Serienschaden
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
4. Selbstbeteiligung
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
5. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
6. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
7. Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
8. Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung im Schadenfall ist nach oben hin gedeckelt: Es gelten die vereinbarten Versicherungssummen, und pro Versicherungsjahr steht insgesamt höchstens das Zweifache davon zur Verfügung. Mehrere zusammenhängende Schäden können als ein einziger Serienschaden behandelt werden. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie diesen Betrag bei jedem Versicherungsfall selbst. Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssumme, wirkt sich das anteilig auf Prozesskosten und Rentenzahlungen aus. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Worauf ist die Entschädigung pro Versicherungsfall begrenzt?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Wie hoch ist die Jahreshöchstersatzleistung?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Wann gilt ein Serienschaden?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Er gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit dem im Versicherungsschein festgelegten Betrag. Diese Selbstbeteiligung wird vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Zur Abwehr unberechtigter Ansprüche bleiben wir – soweit nichts anderes vereinbart ist – auch bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung verpflichtet.
Wer trägt die Prozesskosten, wenn die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen?
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.