Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz prüfen Fachleute die Haftpflichtfrage, wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellen Sie von berechtigten Verpflichtungen frei. Zusätzlich sind wir bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben, Prozesse zu führen und Rentenansprüche geltend zu machen – so werden Versicherte im Schadenfall wirksam unterstützt.
1. Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
- Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
2. Bevollmächtigung
Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
3. Strafverfahren
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
4. Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente
Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall prüfen wir zunächst, ob Sie überhaupt haften. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab, berechtigte Forderungen begleichen wir in Ihrem Namen. Dabei dürfen wir für Sie die nötigen Erklärungen abgeben und im Streitfall den Prozess führen. Auch bei einem Strafverfahren mit möglichem Haftpflichtanspruch und bei Fragen rund um eine zu zahlende Rente handeln wir in Ihrem Auftrag.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherungsschutz im Schadenfall?
Er umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadenersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei.
Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, führen wir den Prozess auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
Werden Kosten für einen Verteidiger im Strafverfahren übernommen?
Wird die Bestellung eines Verteidigers wegen eines Schadenereignisses mit möglichem Haftpflichtanspruch von uns gewünscht oder genehmigt, tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.