Die Barmenia Privathaftpflicht regelt im Premium Schutz, wie die gemeinsamen Bestimmungen für Familien, Ehe-Lebenspartnerschaften ohne Kinder und Singles auf mitversicherte Personen angewendet werden – von der Vorsorgeversicherung über Risikobegrenzungen und Ausschlüsse bis zur Ausübung der Rechte und der Erfüllung der Obliegenheiten.
1. Anwendung der Vertragsbestimmungen auf mitversicherte Personen:
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
2. Wegfall des Versicherungsschutzes:
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen.
3. Rechte und Obliegenheiten:
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie ausüben.
- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelungen des Vertrags gelten grundsätzlich auch für die mitversicherten Personen. Nur der Versicherungsnehmer selbst darf die Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen, während für die Einhaltung der vereinbarten Pflichten alle Versicherten einstehen. Fällt der Schutz aus, betrifft das sowohl den Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert bei Risikobegrenzungen oder Ausschlüssen?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei Ihnen oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen.