Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz sichern Singles finanzielle Risiken im Alltag ab. Mitversichert sind unter anderem im Haushalt beschäftigte Personen, Notfallhelfer sowie gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander – inklusive klar geregelter Ausschlüsse.
In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind – zusätzlich zu Ihnen – folgende Personen mitversichert:
1. In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Ausgeschlossen:
- Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
2. Notfallhelfer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situation befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht.
Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Ausgeschlossen:
- Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
3. Gegenseitige Haftpflichtansprüche
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zufügen:
- für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden),
- bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander,
- bei sonstigen Schäden, sofern Sie von der nach Punkt 1. und 2. mitversicherten Person in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Single sind bei dieser Privathaftpflicht nicht nur Sie selbst abgesichert, sondern auch bestimmte weitere Personen: etwa Menschen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind, jemand, der Ihnen in einem Notfall freiwillig hilft, sowie Fälle, in denen sich die versicherten Personen gegenseitig schädigen. Für Personenschäden, die als Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten gelten, besteht in bestimmten Fällen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wer ist bei der Single-Privathaftpflicht neben mir mitversichert?
Zusätzlich zu Ihnen mitversichert sind in Ihrem Haushalt beschäftigte Personen, Notfallhelfer sowie gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander.
Sind auch Personen versichert, die Haus und Garten betreuen?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Wann liegt ein Notfall im Sinne der Versicherung vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situation befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Sind gegenseitige Schäden zwischen versicherten Personen abgedeckt?
Ja, mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zufügen – etwa Ansprüche Dritter, unmittelbare Ansprüche bei Personenschäden sowie sonstige Schäden, sofern Sie von einer nach Punkt 1. und 2. mitversicherten Person in Anspruch genommen werden.