Die Barmenia Tierhaftpflicht übernimmt im Premium Schutz die Kosten für Nottötung und Tierkörperbeseitigung, wenn ein versichertes Tier durch einen versicherten Schadensfall getötet oder so schwer verletzt wird, dass eine Nottötung veterinärmedizinisch angeraten ist – inklusive Abholung und Beseitigung.
Wenn ein versichertes Tier durch einen über diesen Vertrag versicherten Schadensfall
- getötet wird oder
- schwer verletzt wird und eine Nottötung des Tieres veterinärmedizinisch angeraten ist,
übernehmen wir die für die Nottötung, die Abholung und Beseitigung des Tieres entstehenden Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt ein versichertes Tier bei einem versicherten Schadensfall zu Tode, oder ist es so schwer verletzt, dass ein Tierarzt zur Nottötung rät, dann werden die dabei anfallenden Kosten getragen. Dazu zählen die Nottötung selbst sowie die anschließende Abholung und Beseitigung des Tieres. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einer Nottötung übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die Nottötung sowie für die Abholung und Beseitigung des Tieres.
Wann besteht Anspruch auf die Leistung?
Der Anspruch besteht, wenn ein versichertes Tier durch einen über diesen Vertrag versicherten Schadensfall getötet wird oder wenn es schwer verletzt wird und eine Nottötung veterinärmedizinisch angeraten ist.
Ist die Nottötung auch bei einer schweren Verletzung abgedeckt?
Ja. Wird das Tier schwer verletzt und ist eine Nottötung veterinärmedizinisch angeraten, werden die entstehenden Kosten übernommen.
In welchem Schutz ist diese Leistung enthalten?
Die Leistungen für Nottötung und Tierkörperbeseitigung sind im Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht enthalten.