Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht sind Pferdehalter abgesichert, wenn ihr versichertes Pferd in Deutschland durch einen Wolfsriss stirbt oder widerrechtlich von einer Person – etwa durch einen sogenannten Pferderipper – getötet wird. Erstattet werden der Wert des Tieres sowie die Kosten für Abholung und Beseitigung.
Wird das über diesen Vertrag versicherte Pferd in Deutschland:
- durch Wolfsriss oder
- widerrechtlich durch eine Person, insbesondere durch sogenannten "Pferderipper", getötet,
ersetzen wir den unmittelbar vor dem tödlichen Ereignis bestehenden Wert des Pferdes und die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres, insgesamt höchstens 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt Ihr versichertes Pferd in Deutschland durch einen Wolfsriss oder wird es vorsätzlich von einer Person getötet, springt der Premium Schutz ein. Erstattet werden der Wert, den das Pferd unmittelbar vor dem Ereignis hatte, sowie die Kosten für Abholung und Beseitigung – zusammen bis zur genannten Höchstgrenze. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind beim Tod des Pferdes abgesichert?
Abgesichert ist der Tod des versicherten Pferdes durch Wolfsriss oder durch widerrechtliche Tötung durch eine Person, insbesondere durch einen sogenannten "Pferderipper".
Wo muss das Ereignis eintreten, damit Leistungen erbracht werden?
Das über den Vertrag versicherte Pferd muss in Deutschland durch Wolfsriss oder widerrechtliche Tötung ums Leben kommen.
Welche Kosten werden ersetzt?
Ersetzt werden der unmittelbar vor dem tödlichen Ereignis bestehende Wert des Pferdes sowie die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Die Leistung beträgt insgesamt höchstens 10.000 EUR für Wert des Pferdes sowie Abholung und Beseitigung zusammen.