Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung übernimmt im Premium Schutz die Bergungs- und Rettungskosten für das versicherte Tier – einschließlich der Kosten für Feuerwehr oder andere zur Hilfeleistung verpflichtete Institutionen sowie der Haftpflicht aus Schäden durch die Rettungs- und Bergungsmaßnahmen.
Mitversicherte Bergungs- und Rettungskosten:
- Aufwendungen, die Sie für die Bergung/Rettung des über diesen Vertrag versicherten Tieres für geboten halten durften.
- Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen.
Darüber hinaus ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Schäden mitversichert, die durch die Rettungs-/Bergungsmaßnahmen entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Muss das versicherte Tier aus einer Notlage befreit werden, sind die Kosten dafür abgedeckt – auch wenn Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen eingreifen müssen. Kommt es bei diesen Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen zu Schäden, für die Sie gesetzlich haften, ist auch das über den Premium Schutz mitversichert. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei Bergung und Rettung mitversichert?
Mitversichert sind Aufwendungen, die Sie für die Bergung oder Rettung des über diesen Vertrag versicherten Tieres für geboten halten durften, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen.
Sind auch Einsätze der Feuerwehr abgedeckt?
Ja, die Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen sind mitversichert.
Was gilt bei Schäden durch die Rettungsmaßnahmen?
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die durch die Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen entstehen.
In welchem Tarif sind diese Leistungen enthalten?
Die Leistungen für Bergungs- und Rettungskosten sind im Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht enthalten.