Wer eine Barmenia Tierhaftpflichtversicherung im Premium Schutz abgeschlossen hat, kann bei unverschuldeter, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres von einer Beitragsbefreiung profitieren – der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen. Welche Voraussetzungen gelten, wie lange die Beitragsfreistellung läuft und was bei Selbstständigen sowie bei Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit zu beachten ist, erfahren Sie hier im Überblick.
Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
1. Begriff der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- Sie von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden und
- Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
2. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
- Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
- bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
- ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Werden Sie während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die erneute Arbeitslosigkeit folgt.
Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
4. Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
5. Nachweispflicht
Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform angekündigt war.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet und unfreiwillig Ihre Arbeit, kann Ihre Tierhaftpflicht im Premium Schutz für eine gewisse Zeit beitragsfrei weiterlaufen. Sie müssen also vorübergehend keinen Beitrag zahlen, bleiben aber weiterhin versichert. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein – etwa eine ausreichende Beschäftigungs- und Vertragsdauer sowie der Nachweis der Arbeitslosigkeit. Auch Selbstständige und Menschen, deren Arbeitslosigkeit zwischenzeitlich endet, sind unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Auch bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ist die Beitragsfreistellung auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) gestanden haben, der Versicherungsvertrag muss mindestens 24 Monate bestanden haben und der Beitrag muss bezahlt sein. Zudem muss die Arbeitslosigkeit unverschuldet und unfreiwillig vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintreten.
Gilt die Beitragsbefreiung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Die Beitragsfreistellung kann als Selbstständiger nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Wann besteht kein Anspruch auf Beitragsfreistellung?
Kein Anspruch besteht für eine Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform angekündigt war. Die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen müssen Sie selbst erbringen.
Muss ich das Ende der Arbeitslosigkeit melden?
Ja, die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.