Mit der Barmenia Tierhaftpflichtversicherung im Premium Schutz erhalten Tierhalter im Schadensfall eine Neuwerterstattung: Für irreparabel beschädigte Sachen mit einem Neupreis von höchstens 5.000 EUR leistet der Versicherer Schadenersatz zum Neuwert, sofern der Erstverkauf als Neuware nicht länger als 12 Monate zurückliegt – mit klar geregelten Ausnahmen.
Auf Ihren Wunsch leisten wir für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert.
Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen.
Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmeldeempfänger (Pager)),
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC),
- Film- und Fotoapparate,
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
- Brillen jeder Art.
Hiervon gilt folgende Ausnahme:
Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn dieses Gerät der versicherten Person von der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurde.
Dies gilt ausschließlich für die versicherte Person als Schüler bis zur Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht).
Was bedeutet das konkret?
Wird durch Ihr Tier eine Sache so beschädigt, dass sie sich nicht mehr reparieren lässt, kann der Ersatz auf Wunsch zum Neuwert erfolgen – nicht nur zum Zeitwert. Das gilt für vergleichsweise neuwertige Gegenstände bis zu einem bestimmten Neupreis. Für einige elektronische Geräte und Brillen greift diese Neuwertregelung jedoch nicht; eine Ausnahme besteht nur für ein von der Schule gestelltes Lerngerät. Den Nachweis über Kaufzeitpunkt und Neupreis müssen Sie selbst erbringen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Neupreis gilt die Neuwerterstattung?
Die Neuwerterstattung gilt für Sachen, deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug.
Wie alt darf die beschädigte Sache höchstens sein?
Der erstmalige Verkauf der beschädigten oder zerstörten Sache als Neuware darf zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Nachweis obliegt Ihnen.
Welche Gegenstände sind von der Neuwerterstattung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art, Computern jeder Art einschließlich tragbarer Systeme wie Laptop oder Tablet-PC, Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten sowie Brillen jeder Art.
Gibt es eine Ausnahme für Laptops oder Tablet-PCs?
Ja. Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir Schadenersatz zum Neupreis, wenn das Gerät der versicherten Person von der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die versicherte Person als Schüler bis zur Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht).
Erfolgt die Neuwerterstattung automatisch?
Nein, die Erstattung zum Neuwert erfolgt auf Ihren Wunsch.