Mit der Barmenia Tierhaftpflichtversicherung im Premium Schutz ist die gewerbliche Nutzung des versicherten Tieres abgesichert – auch freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeiten auf eigene Rechnung mit Gewinnerzielungsabsicht. Wichtig ist dabei die Umsatzgrenze von 15.000 EUR je Kalenderjahr, die den Versicherungsschutz maßgeblich bestimmt.
Mitversichert gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Tier betrieben wird.
Wird ein Umsatz in Höhe von 15.000 EUR aus der gewerblichen Nutzung je Kalenderjahr überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt du dein Tier gewerblich, ist diese Tätigkeit im Premium Schutz grundsätzlich mitversichert – etwa wenn du damit auf Dauer und mit Gewinnabsicht auf eigene Rechnung tätig bist. Entscheidend ist der Jahresumsatz aus dieser Nutzung: Bleibt er innerhalb der genannten Grenze, greift der Schutz. Überschreitet er die Grenze, entfällt der Versicherungsschutz für das gesamte Risiko aus der gewerblichen Nutzung.
Häufige Fragen
Ist die gewerbliche Nutzung meines Tieres mitversichert?
Ja, im Premium Schutz gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit mitversichert, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Tier betrieben wird.
Welche Umsatzgrenze gilt für die gewerbliche Nutzung?
Die maßgebliche Grenze liegt bei 15.000 EUR Umsatz aus der gewerblichen Nutzung je Kalenderjahr.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wird ein Umsatz in Höhe von 15.000 EUR aus der gewerblichen Nutzung je Kalenderjahr überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.
Welche Voraussetzungen muss die gewerbliche Tätigkeit erfüllen?
Die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Tier betrieben werden.