Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz Ihres Tieres als Therapie-, Assistenz-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchtier sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mitversichert – inklusive der Überlassung an Dritte als Tierhüter.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz des versicherten Tieres:
- als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier,
- als Rettungs- oder Suchtier,
- bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Eingeschlossen ist auch die Überlassung des Tieres zu diesem Zweck an Dritte inkl. deren gesetzlichen Haftpflicht als Tierhüter.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Tier in helfenden oder ehrenamtlichen Rollen eingesetzt, greift der Versicherungsschutz auch in diesen besonderen Situationen. Selbst wenn Sie das Tier für einen solchen Zweck an eine andere Person übergeben, bleibt diese als Tierhüter ebenfalls abgesichert. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Tieres als Therapietier mitversichert?
Ja, mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz des versicherten Tieres als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier.
Gilt der Schutz auch für Rettungs- und Suchtiere?
Ja, der Einsatz des versicherten Tieres als Rettungs- oder Suchtier ist über Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert.
Ist mein Tier auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten abgesichert?
Ja, Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz des Tieres bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist mitversichert.
Was gilt, wenn ich das Tier zu diesem Zweck an Dritte überlasse?
Eingeschlossen ist die Überlassung des Tieres zu diesem Zweck an Dritte inklusive deren gesetzlicher Haftpflicht als Tierhüter.