Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung abgesichert – ein Leistungsbaustein, der besondere Zäumungsformen ausdrücklich einschließt.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Reittier ohne herkömmliches Gebiss oder mit einer ungewöhnlichen Zäumung reiten oder führen, greift der Versicherungsschutz ebenfalls. Verursacht das Tier dabei einen Schaden, für den Sie gesetzlich haftpflichtig sind, ist dieser im Premium Schutz mit abgedeckt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist Reiten mit gebissloser Zäumung mitversichert?
Ja. Im Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung versichert.
Gilt der Schutz auch beim Führen des Reittieres?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl das Reiten als auch das Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.
In welchem Tarif ist dieser Schutz enthalten?
Diese Leistung bietet die Barmenia Tierhaftpflicht im Premium Schutz.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.