Mit der Barmenia Tierhaftpflichtversicherung im Premium Schutz sind Sie abgesichert, wenn Ihr Tier Gemeinschaftseigentum beschädigt: Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen Sie als Sondereigentümer – mit einer klaren Ausnahme für Ihren eigenen Miteigentumsanteil.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.
Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf:
- Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum
- alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt Ihr Tier Eigentum, das allen Eigentümern gemeinsam gehört, und macht die Eigentümergemeinschaft deshalb Ansprüche gegen Sie geltend, greift der Premium Schutz. Für den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, der Ihrem eigenen Miteigentumsanteil entspricht, sowie für die daraus entstehenden Vermögensschäden besteht dagegen kein Versicherungsschutz. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Gemeinschaftseigentum durch mein Tier versichert?
Ja. Im Premium Schutz sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums mitversichert.
Wer kann Ansprüche gegen mich geltend machen?
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentümer.
Gilt der Schutz auch für meinen eigenen Miteigentumsanteil?
Nein. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Sind Vermögensschäden aus dem Miteigentumsanteil abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind auch alle Vermögensschäden, die sich aus Ihrem Miteigentumsanteil ergeben.