Mit der Tierhaftpflichtversicherung der Barmenia im Premium Schutz ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen echter Vermögensschäden mitversichert, die weder aus Personen- noch aus Sachschäden entstanden sind. Der Beitrag zeigt, was abgedeckt ist und welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz schließt neben Personen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden ein – also finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass jemand verletzt wird oder eine Sache beschädigt wird. Für bestimmte Fälle, etwa dauerhafte Emissionen, bewusste Pflichtverletzungen, das Abhandenkommen von Sachen oder Pflichtverletzungen in Leitungs- und Aufsichtsgremien, gilt dieser Schutz jedoch nicht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne des Premium Schutzes?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Sind Schäden durch ständige Emissionen mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden durch ständige Emissionen wie Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen abgedeckt?
Nein. Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz bei bewusster Pflichtverletzung?
Nein. Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.
Sind Pflichtverletzungen in Vorstand oder Aufsichtsrat versichert?
Nein. Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien sind ausgeschlossen.