Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung im Premium Schutz erstreckt sich auf den weltweiten unbegrenzten Auslandsaufenthalt und deckt im Ausland eintretende Versicherungsfälle ab. Enthalten sind unter anderem eine Kautionsstellung bis zu 250.000 EUR sowie klare Regeln zur Rückzahlung und zur Auszahlung von Leistungen in Euro.
1. Weltweiter unbegrenzter Auslandsaufenthalt:
Mit Ausnahme der Regelungen für „Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz“ und „Forderungsausfallrisiko“ gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslandsaufenthalt:
- Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle.
- Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
2. Kaution bei Versicherungsfällen im Ausland:
Haben Sie bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie zurückbezahlt wird.
3. Leistungen in Euro:
Unsere Leistungen erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn während eines Auslandsaufenthalts ein Schaden entsteht, für den Sie gesetzlich haften. Wird im Ausland eine behördlich angeordnete Kaution verlangt, kann diese bis zu einer festgelegten Höhe vorgestreckt werden; sie wird später verrechnet oder gegebenenfalls zurückgezahlt. Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz auch bei Schäden im Ausland?
Ja. Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Es gilt der weltweite unbegrenzte Auslandsaufenthalt, mit Ausnahme der Regelungen für „Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz“ und „Forderungsausfallrisiko“.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution gestellt?
Ist bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen, wird der erforderliche Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Muss ich die Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Differenzbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Differenzbetrages zurückzuzahlen. Gleiches gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird, verfallen ist oder an Sie zurückbezahlt wird.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Sind auch Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch versichert?
Ja. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.