Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch bestimmte nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kfz-Anhänger abgesichert – etwa für Fahrzeuge bis 6 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sowie nicht zulassungspflichtige Anhänger, sofern ein berechtigter Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis fährt.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
- nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
2. Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz der Tierhaftpflicht deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht auch dann ab, wenn Schäden durch bestimmte langsame oder nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Anhänger entstehen. Wichtig ist dabei, dass nur eine berechtigte Person mit der nötigen Fahrerlaubnis fährt und dass Sie unberechtigte Nutzung verhindern. Bei Verstoß gegen diese Pflichten greifen die vereinbarten Rechtsfolgen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über den Premium Schutz mitversichert?
Versichert sind nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Stapler bis 20 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sowie nicht zulassungspflichtige oder nur auf nicht-öffentlichen Wegen verkehrende Kfz-Anhänger.
Wer darf diese Fahrzeuge gebrauchen?
Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Ist eine Fahrerlaubnis erforderlich?
Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen darf der Fahrer das Fahrzeug nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie müssen dafür sorgen, dass kein Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt.
Was passiert bei Verletzung dieser Obliegenheiten?
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.