Die Barmenia Tierhaftpflicht sichert in ihrem Premium Schutz auch Schäden oder den Verlust gemieteter, geleaster, gepachteter und geliehener beweglicher Sachen ab. Erfahren Sie, was bei Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen versichert ist und welche Gegenstände wie Fahrzeuge, Geld, Schmuck- und Wertsachen ausgeschlossen sind.
1. Schäden an sonstigen gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließlich wegen Schäden an bisher nicht genannten fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
- an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und an Luftfahrzeugen; versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht;
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
2. Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von:
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
- Schmuck- und Wertsachen,
- Urkunden und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern),
- Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat Gegenstände von anderen mieten, leasen, pachten, leihen oder in Verwahrung nehmen und diese dabei beschädigt werden oder verloren gehen, kann der Versicherungsschutz greifen. Für bestimmte Gegenstände – etwa Fahrzeuge, Geld, Schmuck- und Wertsachen – sowie für Schäden durch Abnutzung und Verschleiß gilt dieser Schutz jedoch nicht. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welche fremden Sachen sind bei Beschädigung mitversichert?
Versichert sind Schäden an bisher nicht genannten fremden beweglichen Sachen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Sind Schäden an Fahrzeugen versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und Luftfahrzeugen. Versichert bleiben jedoch Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.
Ist der Verlust geliehener Sachen abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Was ist beim Abhandenkommen nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, Schmuck- und Wertsachen, Urkunden und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern) sowie Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, samt der sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß gedeckt?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.