Wer sein Pferd bei der Barmenia Tierhaftpflicht im Premium Schutz absichert, ist auch bei Sachschäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Reitutensilien wie Sattel, Helm, Gerte und Trense sowie an Schlitten, Wagen und Kutschen mitversichert – inklusive Abhandenkommen und „Sätteln zur Probe“.
a) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehenen/gemieteten/geleasten:
- Reitutensilien (mobile Gegenstände wie z. B. Sattel, Helm, Gerte, Trense). Mitversichert ist auch das Abhandenkommen dieser Sachen.
- Schlitten/Wagen und Kutschen.
Hierunter fallen auch sogenannte "Sättel zur Probe".
b) Nicht versichert sind:
Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Leihen oder mieten Sie für private Zwecke Reitausrüstung wie einen Sattel, Helm, eine Gerte oder Trense und beschädigen diese, springt der Premium Schutz der Tierhaftpflicht ein. Das gilt ebenso, wenn solche Gegenstände abhandenkommen, sowie für geliehene oder gemietete Schlitten, Wagen und Kutschen. Auch ein zur Probe überlassener Sattel ist eingeschlossen. Schäden, die schlicht durch Abnutzung, Verschleiß oder dauerhafte Belastung entstehen, sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Reitutensilien sind mitversichert?
Mitversichert sind zu privaten Zwecken geliehene, gemietete oder geleaste mobile Gegenstände wie Sattel, Helm, Gerte und Trense.
Ist auch das Abhandenkommen von Reitutensilien abgedeckt?
Ja, mitversichert ist auch das Abhandenkommen der geliehenen, gemieteten oder geleasten Reitutensilien.
Sind Schlitten, Wagen und Kutschen ebenfalls eingeschlossen?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehenen, gemieteten oder geleasten Schlitten, Wagen und Kutschen ist mitversichert.
Ist ein „Sattel zur Probe“ mitversichert?
Ja, sogenannte "Sättel zur Probe" fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.