Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht sind Sachschäden an Tiertransportern und Tiertransportanhängern abgesichert, die Sie privat gemietet oder geliehen haben – inklusive der daraus entstehenden Vermögensschäden. Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und regelmäßige Belastung.
a) Versicherter Umfang:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an Tiertransportern und Tiertransportanhängern, die von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten zu privaten Zwecken gemietet/geliehen wurden, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
b) Nicht versichert:
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung
- Verschleiß
- übermäßiger Beanspruchung
- regelmäßig wiederkehrender Belastung
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie für den Transport Ihres Tieres einen Tiertransporter oder Anhänger privat mieten oder ausleihen und dabei ein Schaden am Fahrzeug entsteht, greift der Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht. Auch finanzielle Folgen eines solchen Schadens sind mit abgedeckt. Nicht abgesichert sind hingegen Schäden, die durch normale Nutzung wie Abnutzung, Verschleiß oder wiederholte Belastung entstehen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind mitversichert?
Versichert sind ausschließlich Tiertransporter und Tiertransportanhänger, die zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden.
Sind auch Vermögensschäden abgedeckt?
Ja, alle sich aus einem versicherten Sachschaden ergebenden Vermögensschäden sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn Beauftragte das Fahrzeug nutzen?
Ja, versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch dann, wenn Ihre Bevollmächtigten oder Beauftragten das Fahrzeug zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, regelmäßig wiederkehrender Belastung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.