Im Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht sind Mietsachschäden an gemieteten oder gepachteten Sachen abgesichert – etwa an Wohnräumen, Balkonen, Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln sowie an fest installierten Anlagen wie Futtertrögen, Tränken oder Pferde-Solarien. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind und welche Fälle ausgeschlossen bleiben.
Sachschäden an gemieteten/gepachteten Sachen, insbesondere Räumen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an:
1. Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden.
Mitversichert sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen).
2. Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln (einschließlich Einfriedungen), Führanlagen sowie Außenreitplätzen/Rennbahnen (einschließlich fest installierter Beregnungs-/Sprinkleranlagen).
Mitversichert sind die folgenden fest installierten Anlagen:
- Futtertröge und Tränken;
- Pferde-Solarien;
- Pferdeföhn;
- Pferde-Laufbänder
3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, soweit sie nicht zu den dort bezeichneten mitversicherten Sachen gehören,
- Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier oder Sie selbst an gemieteten oder gepachteten Sachen einen Schaden verursachen, springt der Versicherungsschutz ein. Das betrifft zum Beispiel private Wohnräume samt Balkon und Terrasse ebenso wie Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln. Auch bestimmte fest installierte Anlagen wie Futtertröge, Tränken oder Pferde-Solarien sind mitversichert. Für einige Schadenarten – etwa Verschleiß, bestimmte Geräte, Glas oder Schimmel – besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden an Stallungen und Weiden versichert?
Ja. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln (einschließlich Einfriedungen), Führanlagen sowie Außenreitplätzen/Rennbahnen (einschließlich fest installierter Beregnungs-/Sprinkleranlagen).
Welche fest installierten Anlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind Futtertröge und Tränken, Pferde-Solarien, Pferdeföhn sowie Pferde-Laufbänder.
Sind Balkone und Terrassen der Mietsache abgedeckt?
Ja. Mitversichert sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen sowie an Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind, zum Beispiel Zäune, Schwimmbecken oder gemauerte Grillanlagen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten (soweit nicht mitversichert), Glasschäden (soweit besonders versicherbar) sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.