Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung sichert im Premium Schutz auch Deckschäden ab und übernimmt die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten – so bleiben Tierhalter vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken geschützt.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch einen Deckakt Ihres Tieres zu einem Schaden, für den Sie gesetzlich haften, greift der Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt erfolgt ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Deckschäden in der Tierhaftpflicht mitversichert?
Ja. Im Premium Schutz ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten versichert.
Gilt der Schutz auch bei ungewollten Deckakten?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Welche Haftpflicht ist bei Deckschäden abgedeckt?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus Deckakten.
In welchem Tarif sind Deckschäden enthalten?
Die Absicherung gegen Deckschäden ist im Premium Schutz der Tierhaftpflicht enthalten.