Die Barmenia Tierhaftpflicht sichert im Premium Schutz Kutsch- und Schlittenfahrten ab: versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Einsatz der Tiere als Zugtiere vor Schlitten, Wagen oder Kutschen – privat wie gegen Entgelt, inklusive der Beförderung von Gästen und fremder Zugtiere im Gespann.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Entgelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
Kutsch- und Schlittenfahrten gegen Entgelt sind mitversichert.
Ergänzung des Gespanns durch fremde Tiere:
- Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert.
- Kann der fremde Tierhalter aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag einen Anspruch geltend machen und unterlässt er dies, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
- Dies gilt auch, wenn er aus dem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag eine Leistung erlangt.
Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen eigenen Schlitten/Wagen oder Kutschen.
Schäden an fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen sind ausschließlich im Rahmen der Regelungen siehe Beitrag "Sachschäden an Reitutensilien, Schlitten/Wagen und Kutschen" versichert.
Was bedeutet das konkret?
Setzen Sie Ihr versichertes Tier privat als Zugtier vor einer Kutsche, einem Wagen oder Schlitten ein, greift die Tierhaftpflicht – auch wenn Sie dabei Gäste mitnehmen. Ebenso sind entgeltliche Fahrten abgesichert. Kommen fremde Tiere ins Gespann, ist deren Halter unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Für Schäden an eigenen und fremden Fahrzeugen gelten jedoch besondere Grenzen.
Häufige Fragen
Sind auch entgeltliche Kutsch- und Schlittenfahrten versichert?
Ja. Kutsch- und Schlittenfahrten gegen Entgelt sind mitversichert. Der private Einsatz ist ebenfalls abgedeckt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
Ist ein fremdes Tier im Gespann mitversichert?
Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Halters des fremden Tieres mitversichert. Kann dieser Ansprüche aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend machen und unterlässt er dies oder erlangt er dort eine Leistung, entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Sind Schäden am eigenen Schlitten, Wagen oder der Kutsche versichert?
Nein. Schäden an den gezogenen eigenen Schlitten/Wagen oder Kutschen bleiben nicht versichert.
Wie sind Schäden an fremden Schlitten, Wagen oder Kutschen abgesichert?
Schäden an fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen sind ausschließlich im Rahmen der Regelungen des Beitrags "Sachschäden an Reitutensilien, Schlitten/Wagen und Kutschen" versichert.