Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung sichert im Premium Schutz Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Tierhalter sowie als Tierhüter ab und schließt Jungtiere bis zu zwölf Monaten mit ein. Erfahren Sie, welches Risiko versichert ist und wann ältere Jungtiere zur Versicherung angemeldet werden müssen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht
- als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere;
- als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen die Jungtiere eine Erweiterung dar und sind gegen Zahlung der hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung anzumelden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie als privater Halter der im Vertrag genannten Tiere oder als nicht gewerbsmäßiger Tierhüter für einen Schaden haften. Jungtiere Ihres versicherten Elterntieres sind im ersten Lebensjahr automatisch mitversichert. Sobald sie ein Jahr alt sind, müssen sie separat angemeldet und mit der entsprechenden Prämie versichert werden.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere sowie als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen im Sinne des § 834 BGB, sofern Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Sind Jungtiere mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.
Was passiert, wenn ein Jungtier ein Jahr alt wird?
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen die Jungtiere eine Erweiterung dar und sind gegen Zahlung der hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung anzumelden.
Bin ich auch als Tierhüter geschützt?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen im Sinne des § 834 BGB, sofern Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind.