Die Barmenia Tierkrankenversicherung bietet im Premium-Schutz klare Deckungen für Heilbehandlungen, Operationen und Sonderleistungen wie Kastration oder Vorsorge. Erfahren Sie, welche Wartezeiten gelten, welche Leistungen weltweit versichert sind und welche Ausschlüsse und Pflichten zu beachten sind.
Versichertes Risiko und Versicherungsumfang
- Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Tiere, vorausgesetzt, das Tier ist eindeutig identifizierbar, z. B. durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Dies muss auf der Rechnung des Tierarztes vermerkt sein.
- Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartezeit, die bei allgemeinen Krankheiten 30 Tage und bei speziellen Behandlungen bis zu 6 Monate betragen kann. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
2. Leistungsausschlüsse
- Es gibt bestimmte Leistungsausschlüsse, wie etwa Behandlungen für angeborene oder genetisch bedingte Fehlentwicklungen, die vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
- Weitere ausgeschlossene Leistungen umfassen z. B. Behandlungen, die der Herstellung eines Rassestandards dienen, und Operationen aufgrund des Brachycephalen Syndroms (kurzköpfige Rassen).
3. Versicherungsleistungen im Versicherungsfall
- Heilbehandlungskosten (ambulant und stationär): Die Versicherung deckt tierärztliche Behandlungen einschließlich Medikamenten, Verbrauchsmaterialien, Diagnostik und Klinikaufenthalten. Komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie sind ebenfalls versichert, sofern sie anerkannt sind.
- Operationskosten: Versichert sind die Kosten für notwendige Operationen und die dazugehörigen Voruntersuchungen sowie die Nachbehandlung (z. B. Physiotherapie). Es gilt eine maximale Anzahl von 10 physiotherapeutischen Sitzungen nach einer Operation.
- Sonderleistungen:
- Einmalige Kostenerstattung für Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation bis zu 150 EUR.
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnsteinentfernung können über eine Pauschale für Gesundheitsleistungen abgedeckt werden.
4. Versicherungsschutz im Ausland
- Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
5. Besondere Leistungsausschlüsse
- Die Versicherung übernimmt keine Kosten für Behandlungen, die mit Trächtigkeit und Geburt im Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von notwendigen Kaiserschnitten.
6. Beitragszahlung und Fälligkeit
- Die Beiträge sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu zahlen. Wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann der Versicherungsschutz ausgesetzt oder der Vertrag gekündigt werden.
7. Beitragsanpassung
- Der Beitrag kann jährlich geprüft und an veränderte Kosten- und Schadensentwicklungen angepasst werden. Dabei werden insbesondere Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte berücksichtigt.
8. Pflichten des Versicherungsnehmers
- Vorvertragliche Anzeigepflichten: Der Versicherungsnehmer muss alle bekannten gefahrerheblichen Umstände vor Vertragsschluss angeben.
- Pflichten im Schadensfall: Rechnungen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden, einschließlich Informationen über das Tier und die Diagnose.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Schutz der Tierkrankenversicherung übernimmt für ein eindeutig identifizierbares, im Vertrag genanntes Tier die Kosten von ambulanten und stationären Heilbehandlungen sowie von Operationen samt Vor- und Nachsorge. Ergänzend gibt es Sonderleistungen wie einen Zuschuss zur Kastration und eine Pauschale für Vorsorge. Zu Beginn gilt eine Wartezeit, bei Unfällen nicht. Bestimmte Behandlungen sind ausgeschlossen, und der Versicherungsnehmer hat Anzeige- und Mitwirkungspflichten. Der Schutz gilt weltweit.
Häufige Fragen
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartezeit von 30 Tagen bei allgemeinen Krankheiten und bis zu 6 Monaten bei speziellen Behandlungen. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
Welche Behandlungskosten werden übernommen?
Übernommen werden ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Medikamenten, Verbrauchsmaterialien, Diagnostik und Klinikaufenthalten sowie Operationen mit Voruntersuchungen und Nachbehandlung. Anerkannte komplementäre Methoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie sind ebenfalls versichert.
Wird eine Kastration ohne medizinischen Grund bezahlt?
Ja, es gibt eine einmalige Kostenerstattung für Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation bis zu 150 EUR.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Welche Behandlungen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem angeborene oder genetisch bedingte Fehlentwicklungen, die vor Versicherungsbeginn bekannt waren, Behandlungen zur Herstellung eines Rassestandards, Operationen aufgrund des Brachycephalen Syndroms sowie Behandlungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt – ausgenommen notwendige Kaiserschnitte.