Die Barmenia Tierkrankenversicherung erstattet im Rahmen der Tierkrankenversicherung die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des Tieres bei Krankheit oder Unfall – von konservativen Behandlungen über Telemedizin bis hin zu Physio- und Verhaltenstherapie. Erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, welche Grenzen gelten und was ausgeschlossen ist.
Heilbehandlungskosten (auch stationär)
1. Versicherungsfall
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.
Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen Heilbehandlung; er endet,
- wenn nach veterinärmedizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht,
- spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
2. Versicherungsleistungen
Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten für:
(1) Konservative Behandlungen
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, soweit es sich nicht um Therapien/Behandlungen gemäß Vorsorgepauschale handelt.
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden, die nicht separat aufgeführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben werden.
(2) Tierärztliche Telediagnostik und -therapie (Telemedizin)
Sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT.
Physiotherapie
Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30 Minuten erstattet.
Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen angewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behandlungen je Indikation angerechnet.
Verhaltenstherapie
Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben und von einem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durchgeführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet.
Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt.
Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres dienen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Erkrankt Ihr Tier oder verletzt es sich, übernimmt die Versicherung die tierärztlich notwendige Behandlung – einschließlich Medikamenten, Diagnostik und Klinikaufenthalt. Auch anerkannte ergänzende Verfahren, Telemedizin sowie Physio- und Verhaltenstherapie können erstattet werden. Für Physio- und Verhaltenstherapie gelten dabei feste Grenzen bei Anzahl und Dauer der Behandlungen, und reine Erziehung oder Ausbildung des Tieres ist nicht mitversichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Er beginnt mit der notwendigen Heilbehandlung und endet, wenn nach veterinärmedizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht, spätestens jedoch mit Ende des Versicherungsvertrags.
Werden komplementäre Behandlungsmethoden erstattet?
Ja, auch komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie gehören dazu, wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben werden.
Wie viele Physiotherapie-Behandlungen werden erstattet?
Je Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30 Minuten erstattet. Physiotherapie im Rahmen des versicherten Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen wird nicht auf diese 10 Behandlungen je Indikation angerechnet.
Welche Grenzen gelten für die Verhaltenstherapie?
Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung werden je Indikation bis zu sieben Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet. Bezahlt wird nur die reine Behandlungszeit. Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres dienen.
Sind Fahrtkosten des Behandlers versichert?
Nein, Fahrtkosten und Fahrtzeiten des Behandlers sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.