Die Barmenia Tierkrankenversicherung übernimmt bei Zahnbehandlungen ausschließlich veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen infolge von Krankheit oder Unfall – etwa persistierende Milchcanini, Zahnfüllungen, Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz. Ob und in welcher Höhe Leistungen vereinbart sind, zeigt der Versicherungsschein.
Versichert sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten, wegen Krankheit oder Unfall veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlungen und/oder Operationen und die damit im Zusammenhang stehende Medikation der versicherten Tiere:
- Persistierende Milchcanini,
- Zahnfüllungen,
- Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien,
- Zahnersatz
1. Jahreshöchstentschädigung
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahnbehandlung vereinbart haben.
Diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung angerechnet.
2. Hinweise
Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart Operationskosten mitversichert.
Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist über die Pauschale für Gesundheitsleistungen begrenzt mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Zähne greift nur bei bestimmten, medizinisch notwendigen Behandlungen infolge von Krankheit oder Unfall – dazu zählen unter anderem Milchcanini, die stehen bleiben, Zahnfüllungen, das Richten von Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie Zahnersatz. Wie viel dabei erstattet wird, richtet sich nach den Angaben in Ihrem Versicherungsschein. Einige Zahnleistungen wie Extraktionen, Wurzelbehandlungen und die Zahnreinigung sind über andere Leistungsbereiche abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Zahnbehandlungen sind versichert?
Versichert sind ausschließlich veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und/oder Operationen wegen Krankheit oder Unfall sowie die damit zusammenhängende Medikation: persistierende Milchcanini, Zahnfüllungen, Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz.
Wo sehe ich die Höhe meiner Zahnleistungen?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahnbehandlung vereinbart haben.
Wird die Zahnleistung auf die Jahreshöchstentschädigung angerechnet?
Ja, diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung angerechnet.
Sind Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen mitversichert?
Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlung sind über die Leistungsart Operationskosten mitversichert.
Ist eine Zahnreinigung mit Zahnsteinentfernung abgedeckt?
Zahnreinigung einschließlich Zahnsteinentfernung ist über die Pauschale für Gesundheitsleistungen begrenzt mitversichert.