Bei der Barmenia Tierkrankenversicherung sind bestimmte Operationen und Tierarztleistungen von der Kostenübernahme ausgeschlossen – dazu zählen Kastration und Sterilisation sowie Behandlungen, die bereits unter der Pauschale für Gesundheitsleistungen oder unter Zahnbehandlungen fallen. Erfahren Sie hier, welche Kosten nicht abgedeckt sind und welche Ausnahmen gelten.
Im Rahmen der Operationskosten werden folgende Kosten nicht übernommen:
- Kosten für Kastration oder Sterilisation.
Ausnahme: Vorsorgeleistungen und Wartezeit bei bestimmten Erkrankungen. - Kosten für alle Behandlungen, die unter Beitrag „Pauschale für Gesundheitsleistungen (1)“ oder unter Beitrag „Zahnbehandlungen“ aufgeführt sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede tierärztliche Leistung ist über die Operationskosten abgedeckt. Bestimmte Eingriffe wie Kastration oder Sterilisation zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht. Ebenso sind Behandlungen ausgenommen, die bereits in anderen Bausteinen – etwa der Pauschale für Gesundheitsleistungen oder den Zahnbehandlungen – geregelt sind. In bestimmten Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei Vorsorgeleistungen und im Zusammenhang mit der Wartezeit bei bestimmten Erkrankungen.
Häufige Fragen
Werden Kosten für eine Kastration oder Sterilisation übernommen?
Grundsätzlich werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation nicht übernommen. Eine Ausnahme besteht bei Vorsorgeleistungen und bei der Wartezeit bei bestimmten Erkrankungen.
Sind Zahnbehandlungen über die Operationskosten abgedeckt?
Nein. Behandlungen, die unter dem Beitrag „Zahnbehandlungen“ aufgeführt sind, werden im Rahmen der Operationskosten nicht übernommen.
Welche weiteren Leistungen sind von den Operationskosten ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind alle Behandlungen, die unter dem Beitrag „Pauschale für Gesundheitsleistungen (1)“ oder unter dem Beitrag „Zahnbehandlungen“ aufgeführt sind.
Gibt es Ausnahmen beim Ausschluss von Kastration oder Sterilisation?
Ja. Als Ausnahme gelten Vorsorgeleistungen sowie die Wartezeit bei bestimmten Erkrankungen.