Die Barmenia Tierkrankenversicherung ermöglicht über die Pauschale für Gesundheitsleistungen einen Zuschuss zu Behandlungen, die sonst nicht zu den Heilbehandlungskosten zählen – etwa Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kastration oder Zahnreinigung. Erfahren Sie, welche Leistungen abgedeckt sind und bis zu welcher Höhe.
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversichert.
Im Rahmen der Pauschale für Gesundheitsleistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser Behandlungen einen Zuschuss erhalten.
1. Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präparate sind ausschließlich über die Pauschale für Gesundheitsleistungen versichert:
- chemische Kastration (Suprelorin Chip),
- operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- freiwillige Untersuchungen,
- Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen,
- Schutzimpfungen,
- vorsorgliche Wurmkur,
- Floh- und Zeckenvorsorge,
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten,
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr sowie Pflegemittel,
- Ergänzungsfuttermittel einschließlich Vitaminpräparate und Diätfutter,
- Implantation eines Transponders bzw. Mikrochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm inklusive Ausstellung eines EU-Heimtierausweises,
- Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung,
- manuelle Entleerung des Analbeutels, Kürzen der Krallen.
2. Bis zu welcher Höhe?
Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten Summe in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Manche Leistungen rund um die Gesundheit Ihres Tieres gehören normalerweise nicht zu den erstattungsfähigen Heilbehandlungskosten. Über die Pauschale für Gesundheitsleistungen können Sie für viele dieser Behandlungen dennoch einen Zuschuss bekommen – zum Beispiel für Vorsorge, Impfungen oder eine Zahnreinigung. Wie viel Sie pro Jahr nutzen können, hängt von der in Ihrem Versicherungsschein festgehaltenen Summe ab; dieser Betrag zählt auf eine vorhandene Jahreshöchstentschädigung mit.
Häufige Fragen
Sind Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen mitversichert?
In den Heilbehandlungskosten sind Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ähnliche Behandlungen eigentlich nicht mitversichert. Über die Pauschale für Gesundheitsleistungen können Sie dafür jedoch einen Zuschuss erhalten.
Welche Leistungen sind über die Pauschale für Gesundheitsleistungen abgedeckt?
Dazu zählen unter anderem chemische und operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation, Vorsorge- und freiwillige Untersuchungen, Gesundheitschecks inklusive Blutuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Gesundheitszeugnisse und Gutachten, Tragevorrichtungen und Pflegemittel, Ergänzungsfuttermittel, Chip-Implantation mit EU-Heimtierausweis, Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung sowie die Entleerung des Analbeutels und das Kürzen der Krallen.
Bis zu welcher Höhe kann ich die Pauschale nutzen?
Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten Summe in Anspruch genommen werden.
Wird die Pauschale auf die Jahreshöchstentschädigung angerechnet?
Ja. Diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung angerechnet.
Ist die Zahnsteinentfernung über die Pauschale versichert?
Ja, die Zahnsteinentfernung bzw. Zahnreinigung ist ausschließlich über die Pauschale für Gesundheitsleistungen versichert.