In der Barmenia Tierkrankenversicherung ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall abgesichert – inklusive operationsvorbereitender Untersuchung und befristeter Nachbehandlung. Erfahren Sie, wann der Versicherungsfall beginnt und endet, welche Kosten erstattet werden und welche Grenzen etwa für Physiotherapie gelten.
1. Versicherungsfall
(1) Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein.
(2) Versichert ist auch die operationsvorbereitende Untersuchung sowie die befristete Nachbehandlung nach der Operation. Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
2. Beginn und Ende des Versicherungsfalls
(1) Beginn des Versicherungsfalls
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war.
(2) Ende des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
(3) Verlängerter Versicherungsfall
Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen, deren jeweilige operationsvorbereitende Untersuchung und deren jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
(4) Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir auch die Kosten
- der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war, sowie
- für daran anschließende weitere Untersuchungen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erheben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht begonnen hatte.
(5) Kosten für Nachbehandlung
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kosten für eine sich anschließende Nachbehandlung nach der Operation.
Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert. Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operativen Eingriffes notwendige Behandlung, um die Gesundheit des versicherten Tieres wieder herzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag versicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
(6) Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage nach der Operation weiter versichert.
Bei verlängerten Versicherungsfällen sind nur Operationen versichert, die während der Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die notwendige Operation Ihres Tieres bei Krankheit oder Unfall – mitsamt der Untersuchung, die zur passenden Diagnose führt, und der Behandlung, die nach dem Eingriff der Genesung dient. Der Versicherungsfall beginnt schon mit der diagnostischen Untersuchung und endet, wenn der versicherte Nachbehandlungszeitraum abgelaufen ist. Ohne durchgeführte Operation greift der Schutz für die Voruntersuchung jedoch nicht. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall erfolgt. Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein.
Werden die Kosten der Voruntersuchung übernommen?
Ja, wenn die Operation durchgeführt wird. Erstattet werden die Untersuchung zur Feststellung der Diagnose sowie daran anschließende Untersuchungen zur Operationsvorbereitung. Wird die Operation nicht durchgeführt, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
Wie viele Physiotherapie-Behandlungen sind abgedeckt?
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung einer versicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
Was passiert, wenn der Vertrag vor Ende der Nachbehandlung endet?
Laufende Nachbehandlungen bleiben für maximal 15 Kalendertage nach der Operation weiter versichert.
Sind mehrere Operationen wegen derselben Diagnose versichert?
Ja. Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, zählen sie mitsamt ihrer operationsvorbereitenden Untersuchungen und Nachbehandlungen als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Bei verlängerten Versicherungsfällen sind nur Operationen versichert, die während der Vertragslaufzeit durchgeführt werden.