Die Barmenia Tierkrankenversicherung übernimmt Behandlungen und Operationen rund um Trächtigkeit und Geburt Ihres Tieres – vom Beginn des Versicherungsschutzes 30 Tage nach Vertragsbeginn über Vorsorgeuntersuchungen bis zum notwendigen Kaiserschnitt. Erfahren Sie, was abgedeckt ist und welche Ausschlüsse gelten.
Der Versicherungsschutz für Behandlungen und Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
Dieser Versicherungsschutz kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versicherte Tier in Anspruch genommen werden.
Es besteht Versicherungsschutz bei:
- Trächtigkeit (einschließlich aller veterinärmedizinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen)
- Entbindung (einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts)
Bestehende Ausschlüsse:
- Scheinträchtigkeit
- Schäden beim Decken des versicherten Tieres
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihr Tier trächtig, sind die tierärztlichen Untersuchungen während der Trächtigkeit und die Geburt abgesichert – auch ein medizinisch nötiger Kaiserschnitt. Diese Absicherung greift erst 30 Tage nach Vertragsbeginn und lässt sich je Tier nur ein einziges Mal nutzen. Für eine Scheinträchtigkeit oder für Schäden, die beim Decken entstehen, besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Ab wann besteht Versicherungsschutz bei Trächtigkeit und Geburt?
Der Versicherungsschutz für Behandlungen und Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
Wie oft kann der Schutz in Anspruch genommen werden?
Dieser Versicherungsschutz kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmal für jedes versicherte Tier in Anspruch genommen werden.
Ist ein Kaiserschnitt abgedeckt?
Ja, die Entbindung ist einschließlich eines veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitts abgesichert.
Sind Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit versichert?
Ja, der Versicherungsschutz bei Trächtigkeit umfasst alle veterinärmedizinisch empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen.
Welche Ausschlüsse bestehen?
Die Ausschlüsse Scheinträchtigkeit und Schäden beim Decken des versicherten Tieres bleiben bestehen.