Der Premium-Schutz der Barmenia Wohngebäudeversicherung sichert Haus, Garagen, Carports, Photovoltaik- und Wärmeanlagen sowie Grundstücksbestandteile umfassend ab – von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel über Naturgefahren bis hin zu unbenannten Gefahren, Tierbiss- und Spechtschäden. Erstattet werden zahlreiche Zusatzkosten bis zum ortsüblichen Neubauwert, ergänzt um starke Garantien.
Was ist versichert?
- Wohngebäude einschließlich Garagen und Carports auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück sind versichert.
- Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, wie Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen, Antennen, Satellitenschüsseln und Markisen, ist mitversichert.
- Photovoltaikanlagen inklusive Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicheranlage sind ebenfalls versichert.
- Anlagen zur regenerativen Wärme- und Warmwassererzeugung, wie Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen und Wärmepumpenanlagen, sind versichert.
- Grundstücksbestandteile wie Gewächs- und Gartenhäuser, Pavillons, Schuppen, Hundehütten, Grundstückseinfriedungen, Hof- und Gehwegbefestigungen, Gartenbeleuchtungen, Schwimmbecken (inklusive Abdeckplane) sowie freistehende Antennen sind ebenfalls versichert.
Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz deckt folgende Gefahren ab:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Implosion, Anprall von Luftfahrzeugen, sowie Seng- und Schmor- oder Nutzwärmeschäden.
- Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser.
- Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm) und Hagel.
- Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
- Schäden an Photovoltaikanlagen, Solarthermie- und Geothermieanlagen sowie Smart-Home-Anlagen durch Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Wasserschäden, Frost oder Einbruchdiebstahl.
- Unbenannte Gefahren, das heißt unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung durch andere als die genannten Gefahren.
Zusätzlich ist das Wohngebäude generell gegen folgende Ereignisse versichert:
- Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen, innere Unruhen, Streik und Aussperrung.
- Diebstahl von versicherten Sachen wie Edelstahlgeländern oder Gartenlaternen.
- Psychologische Hilfe nach einem Schadensfall.
- Tierbissschäden an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Außenwänden.
- Spechtschäden sind ebenfalls versichert.
Besondere Leistungserweiterungen:
- Schäden durch Rauch und Ruß, Verpuffung sowie Meteoriteneinschlag sind versichert.
- Erweiterter Schutz für Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes sind bis zu 20.000 EUR versichert, es sei denn, das Gebäude ist jünger als 30 Jahre oder es wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt.
- Nässeschäden durch undichte Fugen bei Badewannen und Duschen.
- Schäden durch Wasser aus Schwimmbecken, Regenfallrohren, Wasserbetten oder Aquarien sind versichert.
- Es besteht kein Mindestwind für den Versicherungsschutz gegen Sturmschäden.
Welche Kosten werden erstattet?
Kosten werden bis zu einem ortsüblichen Neubauwert erstattet, maximal bis zu 1.000.000 EUR:
- Aufräum- und Abbruchkosten sowie Dekontamination von Erdreich nach einem Schadensfall.
- Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie das Absperren von Grundstücken oder Straßen.
- Stornierungskosten für Urlaubs- oder Dienstreisen bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 5.000 EUR, bis zu 10.000 EUR.
- Hotelkosten für bis zu ein Jahr, inklusive der Unterbringung von Haustieren, bis zu 150 EUR pro Tag.
- Transport- und Lagerkosten für bis zu ein Jahr.
- Darlehenszinsen für bis zu 24 Monate, maximal 30.000 EUR, wenn das selbstbewohnte Haus unbewohnbar ist.
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Einbruch oder Vandalismus sowie durch Rettungsmaßnahmen.
- Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen bis zu 10.000 EUR nach einem Schadensfall, auch bei Schäden durch Wildtiere.
- Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume, unabhängig von der Ursache.
- Mehrkosten für ökologischen Wiederaufbau und umweltschonende Baustoffe bis zu 10.000 EUR.
- Regiekosten für die notwendige Koordination der Wiederherstellungsmaßnahmen.
- Wasser- und Gasverlust sowie Reparaturkosten für Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle.
Weitere Besonderheiten:
- Volle Leistungsgarantie: Keine Kürzung der Entschädigung bei höherer Bauausgestaltung, insbesondere bei Schäden bis 50.000 EUR oder nach baulichen Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode.
- Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden, ausgenommen bei unbenannten Gefahren.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate.
Wichtige Pflichten im Schadensfall:
- Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
- Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden, und bei strafbaren Handlungen wie Diebstahl ist die Polizei zu informieren.
- Schadenstellen dürfen bis zur Freigabe durch die Versicherung nicht verändert werden.
Barmenia-Garantien:
- Leistungsgarantie: Bei Haftpflichtschäden leistet die Barmenia bis zu 250.000 EUR, selbst wenn der Schaden nach den Bedingungen nicht versichert ist.
- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel zur Barmenia.
- Konditions-Differenz-Versicherung: Diese gilt für bis zu 15 Monate, falls eine Vorversicherung besteht.
- Innovationsklausel: Künftige Bedingungsverbesserungen werden automatisch und beitragsfrei in den Vertrag übernommen.
- GDV-Leistungsgarantie: Die Barmenia erfüllt die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Schutz umfasst das Wohngebäude mit seinem Zubehör, moderne Energieanlagen wie Photovoltaik und Wärmepumpen sowie viele Bestandteile des Grundstücks. Abgesichert ist eine breite Palette an Gefahren – vom klassischen Feuer- und Leitungswasserschaden über Naturereignisse bis hin zu unvorhergesehenen, nicht ausdrücklich genannten Ereignissen. Neben dem reinen Gebäudeschaden werden auch zahlreiche Folgekosten übernommen, etwa für Aufräumarbeiten, eine Ersatzunterkunft oder die Wiederherstellung des Gartens. Ergänzend geben verschiedene Garantien zusätzliche Sicherheit. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen mitversichert?
Ja. Versichert sind Photovoltaikanlagen inklusive Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicheranlage sowie Anlagen zur regenerativen Wärme- und Warmwassererzeugung wie Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten erstattet?
Kosten werden bis zu einem ortsüblichen Neubauwert erstattet, maximal bis zu 1.000.000 EUR. Für einzelne Positionen gelten zusätzliche Grenzen, etwa bis zu 150 EUR pro Tag für Hotelkosten oder bis zu 10.000 EUR für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen.
Besteht Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden, ausgenommen bei unbenannten Gefahren.
Was gilt bei einem Wechsel zur Barmenia?
Es gilt eine Nicht-Schlechterstellungs-Garantie. Zusätzlich greift die Konditions-Differenz-Versicherung für bis zu 15 Monate, falls eine Vorversicherung besteht.
Welche Pflichten habe ich im Schadensfall?
Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, Schäden unverzüglich melden und bei strafbaren Handlungen wie Diebstahl die Polizei informieren. Schadenstellen dürfen bis zur Freigabe durch die Versicherung nicht verändert werden.