Die Barmenia Gebäudeversicherung schließt im Premium Schutz eine Konditionsdifferenzversicherung ein, die Mehrleistungen absichert, solange ein bei einem anderen Versicherer bestehender Vorvertrag in den nächsten 15 Monaten ausläuft. So schließen Sie Deckungslücken zwischen altem und neuem Wohngebäudeschutz.
1. Gegenstand der Konditions-Differenz-Versicherung
a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für den Fall, dass
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Wohngebäudeversicherung
- für das gleiche Risiko
- noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht.
b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Wohngebäudeversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Dies gilt nicht für solche Leistungen/Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können (z. B. weitere Naturgefahren (Elementargefahren)).
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Wohngebäudeversicherung.
Danach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversicherung oder dieser Wohngebäudeversicherung werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
2. Versicherungssumme(n)/Selbstbeteiligung
Unsere Entschädigungsleistung im Rahmen dieser "Konditions-Differenz-Versicherung" ist begrenzt
- auf den Versicherungswert der versicherten Sachen und
- auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser Barmenia-Wohngebäudeversicherung als Leistungsgrenzen gelten.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
3. Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung).
4. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vorversicherer
- aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
- bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt;
- cc) wegen
- arglistiger Täuschung und/oder
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
b) Ist der Vorversicherer wegen
- Nichtzahlung des Beitrags oder
- Obliegenheitsverletzung
von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung.
In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
5. Beginn und Ende der Konditions-Differenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Wohngebäudeversicherung bei uns, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend aufgehoben wird.
6. Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat.
Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz-Versicherung die für diese Wohngebäudeversicherung vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zur neuen Wohngebäudeversicherung wechseln, Ihr alter Vertrag aber noch eine Zeit lang läuft, springt die Konditions-Differenz-Versicherung ein: Sie sichert für die Übergangszeit genau die zusätzlichen Leistungen ab, die der neue Tarif gegenüber dem alten Vertrag mehr bietet. So entsteht in der Übergangsphase keine Lücke gegenüber dem besseren neuen Schutz. Der genaue Umfang richtet sich nach den Bedingungen Ihres bisherigen Vertrags und den Grenzen des neuen Tarifs.
Häufige Fragen
Was deckt die Konditions-Differenz-Versicherung ab?
Sie deckt für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung ausschließlich die Mehrleistungen ab, die die Wohngebäudeversicherung gegenüber dem Versicherungsumfang der Vorversicherung zusätzlich bietet.
Wie lange gilt der Schutz?
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme bis zum Beginn dieser Wohngebäudeversicherung, längstens für 15 Monate.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. dessen abschließende Entschädigungszahlung. Nachweis erfolgt durch das Leistungsablehnungsschreiben oder die Leistungsabrechnung des Vorversicherers.
Wann besteht kein Leistungsanspruch?
Kein Anspruch besteht, wenn der Vorversicherer wegen eines Vergleichs nicht voll erstattet, wegen fehlender Nachweise nur pauschal, teilweise oder gar nicht leistet oder wegen arglistiger Täuschung bzw. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von der Leistungspflicht befreit ist.
Wird eine Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde, wird nicht ersetzt. Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.