Die Barmenia Gebäudeversicherung berücksichtigt Versicherte im Premium Schutz mit einer Innovationsklausel: Werden die Versicherungsbedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, profitieren Sie automatisch davon.
Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung „Premium-Schutz“ – Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohngebäude Premium Schutz – Wohn-/Nutzfläche) ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung im Premium Schutz für neue Verträge verbessert werden und diese Verbesserung ohne Mehrkosten erfolgt, wird sie auch auf Ihren bestehenden Vertrag übertragen. Maßgeblich ist dabei der Gültigkeitstag der neuen Bedingungen. Die Verbesserung greift für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel?
Sie sorgt dafür, dass Verbesserungen der Versicherungsbedingungen, die ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag eingeführt werden, auch für Ihren bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch für Ihren Vertrag, wenn sie ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Berechnung eines Zusatzbeitrags eingeführt werden.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Sie gelten ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen, und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Für welche Versicherung gilt die Innovationsklausel?
Sie gilt für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung „Premium-Schutz“ im Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohngebäude Premium Schutz – Wohn-/Nutzfläche).