Die Barmenia Fahrradversicherung weist auf die notwendige Meldung von Änderungen des (Erst-)Wohnsitzes zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes hin.
1. Die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz.
Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns daher unverzüglich anzeigen.
2. Folgen unzutreffender Wohnsitz Angaben
Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem uns ein unzutreffender Wohnsitz angegeben wurde oder in dem eine uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten ist, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz entspricht.
3. Wenn sich der Beitrag auf Grund des neuen Wohnortes erhöht, können Sie den Vertragkündigen. Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform tun.
Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
4. Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur
Wirksamkeit der Kündigung zu.