Die Barmenia Fahrradversicherung informiert über den Versicherungswert und die Versicherungssumme und erklärt deren Bedeutung für den optimalen Schutz im Schadensfall.
1. Versicherungswert
Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich zusammen aus:
a) dem Kaufpreis des Fahrrades,
b) dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des
Fahrrades gehörenden Teils,
c) dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das
Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
2. Versicherungssumme
(1) Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen (Versicherungswert).
Es kann als Versicherungssumme auch der unverbindliche Verkaufspreis des neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, dieser ist von Ihnen im Schadensfall entsprechend nachzuweisen.
Soll ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad erworbenes Fahrrad versichert werden, so
ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert des Fahrrades möglich.
(2) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn
- bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde,
- eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und
- von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
(3) Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die
Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist, als der Versicherungswert.