Die Barmenia Fahrradversicherung bietet im Fahrrad Schutzbrief Definitionen und Erläuterungen von Fachausdrücken für ein besseres Verständnis des Versicherungsschutzes.
1. Fahrrad
Der Begriff "Fahrrad" wird als Synonym verwendet für die aufgeführten Fahrradtypen, sofern nicht etwas anderes beschrieben wird. (Soweit der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. E-Bikes gemeint.)
2. Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
3. Pannenhilfe
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das
Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
4. Reise
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
5. Startplatz der Tagesfahrt
Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die versicherte Person am Schadentag die Fahrt mit dem
versicherten Fahrrad begonnen hat.
5. Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
6. Wohnort oder Wohnsitz
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet
ist und sich überwiegend aufhält.