Die Barmenia Fahrradversicherung erklärt die Ermittlung der Entschädigung und zeigt auf, wie die Höhe des Ersatzes im Schadensfall bestimmt wird.
1. Wird die versicherte Sache gestohlen oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden, bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
2. Wird die versicherte Sache beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei
Eintritt des Versicherungsfalls bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
3. Entschädigung bei Verschleiß
Wir ersetzen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden, bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
4. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrrades/Fahrradanhängers, erstatten wir die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
5. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden.
Die entsprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindestens Marke, Typ, sowie - sofern vorhanden und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt - Rahmennummer) enthalten.
6. Gesamtentschädigung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrages begrenzt.
Darüber hinaus erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für
- Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahlsicherungen sowie
- für versichertes loses Fahrradzubehör, soweit diese/dieses nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad gekauft wurden und somit nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufgeführt sind.
7. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt,
wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
8. Besonderheiten im Schadensfall
a) Haben Sie auf Grund desselben Schadensfalles neben den Ansprüchen auf Leistungen von uns auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
b) Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
c) Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Schadensfall melden. Melden Sie den Schaden zu diesem Vertrag, werden wir im Rahmen dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung in Vorleistung treten.