Die Barmenia Fahrradversicherung erläutert, wann die Leistung fällig wird und welche Voraussetzungen für eine Auszahlung im Versicherungsfall erfüllt sein müssen.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Anzeige des Schadens bei uns in Textform zu
erklären, ob und in welchem Umfang wir den geltend gemachten Anspruch anerkennen.
Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.